Abschreibung Photovoltaik

Wenn Sie sich für eine Solaranlage entscheiden, können Sie auch richtig Steuern sparen. Man muss hier leider feststellen, dass die Regelungen für Abschreibungsfristen bei Solaranlagen ein wenig widersprüchlich lauten. In Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) werden Sie finden, daß Solaranlagen in 10 Jahren gewinnmindernd abgesetzt werden können und Fotovoltaikanlage in 20 Jahren.
Sie wissen bestimmt, daß jede Fotovoltaikanlage ist gleichzeitig eine Solaranlage,so könnte man die auch in 10 Jahren abschreiben lassen. Die meisten Finanzämter sehen aber eine Abschreibungsfrist von 20 Jahren. Die Anschaffungskosten können Sie anteilig über 20 Jahre als Ausgaben geltend machen lassen.
Sie fragen sich bestimmt, linear oder degressiv abschreiben? Hier erläutern wir ein wenig die Unterschiede. Wenn Sie eine lineare Abschreibung wählen, können 5% der Anschaffungskosten 20 Jahre lang abgesetzt werden. Bei der degressiven Abschreibung lassen sich 20% im ersten Jahr absetzen, maximal jedoch das Doppelte des linearen Abschreibungsbetrags.
Dieser Satz bleibt die nächsten Jahre bestehen. Da der Restwert der Solaranlage sinkt, mindert sich auch Betrag, den man abschreiben kann. Sobald letzterer auf 5% gesunken ist, wird weiter bis zum Ende der Abschreibungszeit mit 5% gerechnet. Man kann nur im Einzelfall entscheiden, welches die bessere Abschreibungsform ist.
Degressive Abschreibung ist die Abschreibung vom Restbuchwert. Anders als bei der linearen Abschreibung wird also nicht von den Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage ausgegangen. Stattdessen sind die Anschaffungskosten abzüglich der bereits in den Vorjahren angesetzten Abschreibung die Bezugsgröße.
Degressive Steuerabschreibung erleichtert Finanzierung von Solaranlagen